Teilnahmebedingungen Gewinnspiel „Das Sportlichste Jahr Deines Lebens“
(Stand 26.01.2012)
Die Teilnahme am Gewinnspiel richtet sich nach den folgenden Bestimmungen.
§ 1 Veranstalter
Der Veranstalter des Gewinnspiels ist die Chiemsee AG & Co. KG, Gutenbergring 69c, 22848 Norderstedt (nachfolgend „Chiemsee“ genannt).
§ 2 Das Gewinnspiel
(1) Der Veranstalter lobt das Gewinnspiel „Das Sportlichste Jahr Deines Lebens“ aus, bei dem der Sieger für das Jahr 2013 6 Wochen Sporturlaub für zwei Personen gewinnen kann. Der Gewinner wird in einem Finalwettkampf in Ischgl vom 14. bis 16.12.2012 zwischen insgesamt 15 vom Veranstalter ausgewählten Finalistenpaaren ermittelt, die in Sport- und Unterhaltungsspielen gegeneinander antreten.
(2) Unter allen Teilnehmern an dem Gewinnspiel werden zudem 500 Sachpreise verlost.
(3) Der Gewinner des finalen Wettkampfes in Ischgl und seine Begleitung erhalten für das Jahr 2013 6 Wochen Sporturlaub an 5 unterschiedlichen Destinationen, Kurse und Coaching in den 6 Chiemsee Sportarten (Windsurfen, Surfen, Kitesurfen, Snowboarden, Freeriden und Freeskiing) sowie weitere Preise der am Gewinnspiel beteiligten Geschäfts- und Kooperationspartner.
§ 3 Teilnahme an dem Gewinnspiel
(1) Die Teilnahme ist kostenlos und unabhängig von dem Erwerb von Waren und Dienstleistungen.
(2) Teilnahmeberechtigt sind Personen ab dem 18. Lebensjahr.
(3) Das Gewinnspiel findet in der Zeit vom 28.01.2012 bis zum 30.11.2012 (23:59 mitteleuropäischer Zeit) statt. Nur innerhalb dieses Zeitraums ist die Teilnahme am Gewinnspiel möglich.
(4) Ein Teilnehmer nimmt am Gewinnspiel teil, indem er das Teilnahmeformular – aufrufbar auf den Chiemsee-Microsites (http://www.chiemsee.com/deinjahr und http://www.chiemsee.com/youryear) – ausfüllt. Der Eingang der erforderlichen Angaben hat innerhalb der im Gewinnspiel genannten Frist zu erfolgen. Der Teilnehmer ist für die Richtigkeit seiner Angaben – insbesondere seiner E-Mail- und Postadresse – selbst verantwortlich. Zur Überprüfung der Fristwahrung dient der elektronisch protokollierte Eingang der Daten bei Chiemsee.
(5) Zur Teilnahme am Gewinnspiel ist es erforderlich, dass sämtliche mit * gekennzeichneten Datenfelder des Anmeldeformulars ausgefüllt sind und die Angaben der Wahrheit entsprechen.
(6) Jede teilnahmeberechtigte Person kann nur einmal teilnehmen. Mehrfache Bewerbungen desselben Teilnehmers werden gelöscht. Lediglich der erste Eintrag wird registriert.
(7) Der Teilnehmer räumt Chiemsee die räumlich, zeitlich und inhaltlich unbeschränkten, nicht ausschließlichen Nutzungsrechte zur Verwendung der eingereichten Beiträge (Fotos, Videos, Bewerbungsbegründung) für jegliche Verwendung im Zusammenhang mit dem Gewinnspiel „Das Sportlichste Jahr Deines Lebens“, die Berichterstattung darüber (unabhängig davon, in welchen Medien, also u.a. Print und Online), die Öffentlichkeitsarbeit, Ausstellungsplakate, Einladungen, Ausstellungen, E-Cards sowie ggf. Kataloge, DVDs und Bücher ein. Chiemsee hat das Recht zur Bearbeitung der eingesandten Beiträge; dies umfasst auch Kollagen, Verfremdungen, die Entfernung oder Ergänzung von Bildbestandteilen sowie Zusammenschnitte aus mehreren Beiträgen. Ein Anspruch auf eine Auswertung der Rechte an den Beiträgen besteht nicht.
(8) Der Teilnehmer ist mit einer Nennung seines Namens in Verbindung mit den Fotoaufnahmen einverstanden. Ein Anspruch auf Namens- und oder/Urheberbenennung besteht jedoch nicht.
(9) Sollten eingereichte Beiträge zu weiter gehenden kommerziellen Zwecken außerhalb des „Das Sportlichste Jahr Deines Lebens“-Gewinnspiels weiterverwertet werden, so erhält der Teilnehmer hierfür ein Angebot zum Abschluss einer diesbezüglichen Vereinbarung.
(10) Der Teilnehmer garantiert, dass er über alle Rechte an den eingereichten Bildern und Videos verfügt, dass diese frei von Rechten Dritter sind sowie bei der Darstellung von Personen keine Persönlichkeitsrechte verletzt werden. Falls auf dem Beitrag eine oder mehrere Personen erkennbar abgebildet sind, müssen die Betreffenden damit einverstanden sein, dass der Beitrag veröffentlicht wird. Der Teilnehmer wird dies auf Wunsch zusätzlich schriftlich versichern. Motive mit geschütztem Inhalt (z.B. Logos oder Marken) sind vom Upload ausgeschlossen, wenn der Teilnehmer die Rechte daran nicht geklärt hat. Abbildungen von Gebäuden, privaten Grundstücken, Kunstwerken oder sonstigen geschützten Gegenständen dürfen nur eingereicht werden, wenn diese von öffentlichem Grund aus aufgenommen wurden oder die Zustimmung der Rechteinhaber erteilt wurde. Sollten dennoch Dritte Ansprüche wegen Verletzung ihrer Rechte geltend machen, so stellt der Teilnehmer Chiemsee von allen Ansprüchen frei.
(11) Die eingereichten Bilder, Videos sowie der Bewerbungstext werden beim Datei-Upload durch die für die Teilnahme erforderliche Benutzer-Registrierung mit den dabei gemachten Angaben versehen und auf diese Weise in einer Datenbank von Chiemsee gespeichert. Der Teilnehmer erklärt sich mit der Veröffentlichung, Nutzung und Speicherung der Daten zu Zwecken der Durchführung der Aktion „Das Sportlichste Jahr Deines Lebens“ einverstanden. Der Teilnehmer ist insbesondere damit einverstanden, dass mit der Veröffentlichung seiner Bilder, Videos und Bewerbungsbegründung auf http://www.chiemsee.com/deinjahr und http://www.chiemsee.com/youryear sowie auf der Facebook Seite www.facebook.com/chiemsee sein Vor- und Zuname, Alter und der Wohnort genannt werden.
(12) Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
§ 4 Ausschluss vom Gewinnspiel
(1) Mitarbeiter von Chiemsee und allen am Gewinnspiel beteiligten Geschäfts- und Kooperationspartnern sowie deren Angehörige und Familienmitglieder sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
(2) Bei einem Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen behält sich Chiemsee das Recht vor, Teilnehmer vom Gewinnspiel auszuschließen.
(3) Ausgeschlossen werden auch Teilnehmer, die sich unerlaubter Hilfsmittel bedienen oder sich anderweitig durch Manipulation Vorteile verschaffen. Gegebenenfalls können in diesen Fällen auch nachträglich Gewinne aberkannt und zurückgefordert werden.
(4) Ausgeschlossen wird auch, wer unwahre Personenangaben macht.
§ 5 Ermittlung des Gewinners
(1) Unter allen Gewinnspiel-Teilnehmern werden bis zu 15 Teilnehmer für den finalen Showkampf in Ischgl per Juryentscheid ausgewählt. Die von Chiemsee berufene Jury – einsehbar auf den Chiemsee-Microsites (http://www.chiemsee.com/deinjahr und http://www.chiemsee.com/youryear) – berücksichtigt bei ihrer Entscheidung den Gesamteindruck von Fotos und Videomaterial, die Originalität des Bewerbungstextes sowie den sportlichen Eindruck des Teilnehmers. Die Jury entscheidet unabhängig und ist nicht beeinflussbar. Jede versuchte Einflussnahme eines Gewinnspiel-Teilnehmers führt zum sofortigen Ausschluss vom Gewinnspiel.
(2) Für die Auswahl der 15 Teilnehmer des finalen Showkampfes in Ischgl behält sich Chiemsee das Recht vor, bis zu 6 Teilnehmer auch aus anderen Bewerbungskanälen, z.B. über die Teilnahme an Fachmessen oder im Rahmen von B2B-Incentives mit Geschäfts- und Kooperationspartnern, auszuwählen.
(3) Die für die Teilnahme am finalen Showkampf ausgewählten Gewinnspiel-Teilnehmer werden hierüber schriftlich entweder per E-Mail oder per Brief informiert. Bestätigt der ausgewählte Gewinnspiel-Teilnehmer den Empfang der E-Mail bzw. des Briefes mit der Benachrichtigung über seine Auswahl sowie die Richtigkeit seiner Adresse nicht innerhalb der in der Benachrichtigung gesetzten Frist von 1 Woche, verfällt der Anspruch auf die Teilnahme am finalen Showkampf in Ischgl und ein Ersatzteilnehmer wird ausgewählt.
(4) Chiemsee wird vor dem Beginn des finalen Showkampfs in Ischgl jedem ausgewählten Teilnehmer sowie seiner Begleitperson gesonderte Teilnahmebedingungen zukommen lassen, die die Teilnahme am finalen Showkampf im Einzelnen regeln. Diese müssen von den ausgewählten Teilnehmern und ihrer Begleitperson schriftlich bestätigt werden. Sollte der ausgewählte Teilnehmer und/oder die Begleitperson diese gesonderten Teilnahmebedingungen nicht akzeptieren, behält sich Chiemsee das Recht vor, einen anderen Teilnehmer für den finalen Showkampf in Ischgl per Juryentscheid auszuwählen.
(5) Der finale Showkampf in Ischgl wird aus Sport- und Unterhaltungsspielen bestehen, zu denen die 15 Teilnehmer und die jeweilige Begleitperson als Zweier-Team antreten werden. Die Teamleistungen werden von der Jury bewertet, die einen Gewinner ermittelt.
(6) Der finale Showkampf in Ischgl kann z.B. wegen ungeeigneter Wetterbedingungen oder höherer Gewalt verschoben werden. Die Gewinner werden über eine entsprechend neue Terminierung informiert.
(7) Chiemsee wird dem Gewinner des finalen Showkampfes sowie seiner Begleitperson gesonderte Teilnahmebedingungen für die 6 Wochen Sporturlaub zukommen lassen, die die Abwicklung im Einzelnen regeln. Diese müssen vom Gewinner und von seiner Begleitperson schriftlich bestätigt werden. Sollten der Gewinner und/oder die Begleitperson diese gesonderten Teilnahmebedingungen nicht akzeptieren, behält sich Chiemsee das Recht vor, den nachplatzierten Finalisten des Showkampfes als Gewinner zu bestimmen.
§ 6 Gewinne/Preise
(1) Den Finalteilnehmern und der jeweiligen Begleitperson werden über den Zeitraum des finalen Showkampfes in Ischgl vom 14. bis 16.12.2012 Unterkunft und Verpflegung gestellt sowie entstehende An- und Abreisekosten (Anreise aus Deutschland mit der Deutschen Bahn, 2. Klasse) erstattet.
(2) Weiterhin erhalten die Finalteilnehmer eine komplette Winterausstattung von Chiemsee sowie weitere Sachpreise von Kooperationspartnern – einsehbar unter http://www.chiemsee.com/deinjahr und http://www.chiemsee.com/youryear – und werden von easy sports Fitness mit individuellen Trainingsplänen auf die Wettkämpfe vorbereitet.
(3) Der Gewinner des finalen Showkampfs in Ischgl erhält nachfolgende Preise für das Jahr 2013: 6 Wochen Sporturlaub mit Begleitperson an 5 unterschiedlichen Destinationen, Kurse und Coaching in den 6 Chiemsee Sportarten (Windsurfen, Surfen, Kitesurfen, Snowboarden, Freeriden und Freeskiing) sowie weitere Preise der am Gewinnspiel beteiligten Geschäfts- und Kooperationspartner, die auf den Chiemsee-Microsites (http://www.chiemsee.com/deinjahr und http://www.chiemsee.com/youryear) abgebildet sind.
(4) Die genaue Beschreibung des jeweiligen Reisepreises ist auf den Chiemsee-Microsites (http://www.chiemsee.com/deinjahr und http://www.chiemsee.com/youryear) einzusehen. Die Verantwortung für die darin enthaltenen Leistungen übernimmt der jeweilige Reisepartner, es gelten die Bedingungen des jeweiligen Reisepartners.
(5) Chiemsee übernimmt keine Gewähr, dass eine Verfügbarkeit der Reise zu einem bestimmten vom Gewinner gewünschten Termin besteht.
(6) Die Abbildungen aller Gewinne für die Bewerbungsteilnehmer (500 Sachpreise), Teilnehmer am Finale und Gewinner des „Sportlichsten Jahrs Deines Lebens“, die auf den Microsites http://www.chiemsee.com/deinjahr und http://www.chiemsee.com/youryear einsehbar sind, dienen der Veranschaulichung und können von den tatsächlichen Gewinnen abweichen bzw. durch andere, gleichwertige Gewinne ersetzt werden.
(7) Chiemsee behält sich das Recht vor, während der Zeit des Gewinnspiels Sonderpreise auszuloben, die über sämtliche Medienkanäle von Chiemsee und den am Gewinnspiel beteiligten Geschäfts- und Kooperationspartnern kommuniziert werden können.
(8) Eine Barauszahlung, Änderung oder ein Umtausch der Gewinne und Preise oder eines etwaigen Gewinnersatzes ist in keinem Falle möglich.
(9) Der Anspruch auf die Gewinne und Preise oder einen etwaigen Gewinnersatz kann nicht abgetreten werden.
§ 7 Vorzeitige Beendigung des Gewinnspiels
Chiemsee behält sich vor, das Gewinnspiel zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen zu verkürzen oder zu verlängern oder dieses gänzlich zu annullieren. Von dieser Möglichkeit kann Chiemsee insbesondere dann Gebrauch machen, wenn aus technischen Gründen (z.B. Viren im Computersystem, Manipulation oder Fehler in der Hard- und/oder Software) oder aus rechtlichen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung des Spiels nicht gewährleistet werden kann. Sofern eine Verlängerung, Verkürzung oder Annullierung des Gewinnspiels durch das Verhalten eines Teilnehmers verursacht wird, kann Chiemsee von dieser Person für den entstandenen Schaden Schadenersatz verlangen.
§ 8 Vertraulichkeit
Der Teilnehmer wird sämtliche Informationen, die er während der verbleibenden Laufzeit des Gewinnspiels von Chiemsee erhält, vertraulich behandeln und ohne Rücksprache mit Chiemsee nicht an andere Gewinnspiel-Teilnehmer oder Dritte weitergeben.
§ 9 Haftung
(1) Chiemsee haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Teilnehmer Schadenersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich Vorsatz und grober Fahrlässigkeit der Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von Chiemsee, beruhen. Soweit Chiemsee keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadenersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
(2) Chiemsee haftet ferner nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern Chiemsee schuldhaft eine Pflicht verletzt, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszweckes von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht). Der Begriff der Kardinalpflicht beschreibt insoweit abstrakt solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Schadenersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
(3) Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt. Dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
(4) Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt ist, ist die Haftung von Chiemsee ausgeschlossen.
(5) Die vorstehenden Haftungsbefreiungen und -beschränkungen gelten auch für außervertragliche Ansprüche sowie für die persönliche Haftung der Angestellten, Mitarbeiter, Vertreter und sonstiger Erfüllungsgehilfen von Chiemsee.
§ 10 Sonstiges
(1) Diese Teilnahmebedingungen und alle Ansprüche und Rechte hieraus oder im Zusammenhang hiermit unterliegen ausschließlich deutschem Recht und sind nach Maßgabe deutschen Rechts auszulegen und durchzusetzen. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) ist ausgeschlossen.
(2) Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise nichtig, unwirksam, undurchführbar oder nicht durchsetzbar sein oder werden, so werden die Wirksamkeit und die Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich vielmehr bereits jetzt, anstelle der fehlerhaften Bestimmung eine solche zu vereinbaren, die im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten dem am nächsten kommt, was die Parteien nach dem Sinn und Zweck dieser Teilnahmebedingungen vereinbart hätten, wenn sie die Fehlerhaftigkeit der Bestimmung erkannt hätten. Gleiches gilt für etwaige Regelungslücken. Es ist der ausdrückliche Wille der Parteien, dass diese salvatorische Klausel keine bloße Beweislastumkehr zur Folge hat, sondern § 139 BGB insgesamt abbedungen ist.
Weitersagen: